Honorar

Weit verbreitet ist die irrige Annahme, der Rechtsanwalt könne willkürlich Gebühren erheben und Honorarforderungen stellen. Die Gebührensätze für anwaltliche Tätigkeiten sind durch den Gesetzgeber verbindlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Mir ist ein vertrauensvolles Mandatsverhältnis als Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit unentbehrlich, welches nur auf Offenheit und Transparenz begründet sein kann. Daher werden Sie selbstverständlich zu Beginn meiner Tätigkeit über die Kosten und Risiken umfassend beraten. 

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das für alle Rechtsanwälte verbindlich ist. Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivilrechts richten sich in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten nach dem Gegenstandswert der Sache (z. B. Höhe einer Forderung, eines Schadens etc.). Eine Orientierungshilfe gibt Ihnen die nachfolgende Tabelle:   

Streitwert bis: Kostenrisiko bei Rechtsstreit über 1 Instanz ( 2 Rechtsanwälte + Gerichtskosten + USt Kostenrisiko bei Rechtsstreit über 2 Instanzen (2 Rechtsanwälte + Gerichtskosten + UST.)
300,00 € 278,00 €   590,80 €
2.500,00 € 1.550,32 € 3.324,75 €
5.000,00 € 2.807,12 € 6.033,23 €

Ich werde Sie im Vorfeld des Mandates über das Kostenrisiko informieren. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen können die Kosten im Voraus nicht immer abschließend angegeben werden. Sie können sich erhöhen, wenn im Laufe des Verfahrens z.B. Sachverständigengutachten oder Zeugenvernehmungen im Ausland nötig werden.  

Erstberatung

Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn in einem ersten Beratungsgespräch die Rechtslage erörtert und geprüft wird, ob ein weiteres juristisches Vorgehen sinnvoll ist. Sie ist auf maximal 190,00 € zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Mehrwertsteuer begrenzt.

Honorarvereinbarung 

Bei komplexen außergerichtlichen Beratungen oder beim Entwurf umfangreicher Verträge können die Kosten zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwischen Anwalt und Mandant ausgehandelt und als Honorarvereinbarungschriftlich fixiert werden.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf rechtliche Beratung und Prozessführung durch einen Rechtsanwalt. Wer nach seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe vom Staat gewährt. Voraussetzung ist neben der Bedürftigkeit, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Auch die Gebühren für einen anwaltlichen Rat oder ein außergerichtliches Verfahren können als Beratungshilfe von der Staatskasse getragen werden.

Rechtsschutzversicherung

Die „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung" (kurz: ARB) legen die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung verbindlich fest. 
Eine Rechtsschutzversicherung trägt die zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlichen Kosten: die Gebühren Ihres Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachverständigengebühren, die Vollstreckungskosten und - im Falle des Unterliegens - sogar die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei. 
Rechtsschutzversicherungen können für die unterschiedlichsten Bereiche abgeschlossen werden:

Viele dieser Bereiche werden von den Rechtsschutzversicherungen als Kombinationen angeboten, aber auch das Einzelrisiko ist versicherbar, wenn Sie z. B. nur einen Verkehrs- oder Arbeitsrechtsschutz wünschen. Nicht versicherbar sind bestimmte besonders konfliktträchtige Rechtsgebiete, wie z. B. Rechtsstreitigkeiten rund um den Hausbau oder das Familien- und Erbrecht soweit es nicht lediglich um eine Beratung geht. Aufgrund der in diesen Gebieten zu erwartenden hohen Streitwerte wären die Versicherungsprämien so hoch, dass der Abschluss einer solchen Versicherung nicht wirtschaftlich wäre. 
Nicht versicherbar ist des Weiteren die Vertretung bei dem Vorwurf vorsätzlich begangener Straftaten. Im Übrigen ergeben sich die Grenzen des Versicherungsschutzes aus dem jeweiligen Versicherungsschein. 
Da die Nichteinhaltung von Fristen den Versicherungsschutz entfallen lässt, ist es ratsam, möglichst frühzeitig nach Eintritt eines Schadensereignisses den Rechtsanwalt um Rat zu fragen. 

Angesichts des Kostenrisikos ist der Abschluss einer Rechtschutzversicherung zu empfehlen. Selbst wer letztlich im Recht ist, muss zunächst Vorschüsse auslegen und Gebühren zahlen. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Arbeitsrecht, denn hier trägt grundsätzlich jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst - gleich ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.

Da ist es eine große Erleichterung, wenn Sie sich auf den Deckungsschutz Ihrer Versicherung verlassen können.